vhs Petershausen
Wissen und mehr
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Der Besuch von vhs-Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich:
- persönlich mit Bareinzahlung
- telefonisch nur mit Einzugsermächtigung
- schriftlich mit Anmeldekarte und Einzugsermächtigung
- per Fax oder Internet
- über Anmeldeliste im Kurs
Sollte ein Kurs bereits belegt sein oder ausfallen oder sollten sich Veränderungen im Programmheft ergeben, werden Sie verständigt. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs.
- Sie erhalten nach der Kursanmeldung keine gesonderte Anmeldebestätigung.
- Wenn Sie von uns nichts hören, gehen Sie zu der im Programmheft angegebenen Zeit in den gebuchten Kurs.

Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Die vhs zieht per Lastschriftverfahren die Gebühren ein. Widersprechen Sie Ihrer Einzugsermächtigung oder führt Ihre Bank die Abbuchung nicht aus, so sind die anfallenden Bankgebühren von Ihnen zu tragen.

Rücktritt
1. durch die vhs: Die Volkhochschule kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- der im Arbeitsplan genannte Dozent ausfällt,
- der Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht.
In diesen Fällen wird die gesamte Kursgebühr ohne Abzug erstattet.
2. durch den Teilnehmer: Ein Rücktritt bei allen Veranstaltungen ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich (Ausnahme Sprachkurse). Die Abmeldung hat persönlich, telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Bei allen Rücktritten wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Teilnahmegebühr, mindestens 3,- € erhoben. Bei Reisen, Tagesfahrten u. ä. gelten die Bedingungen des Veranstalters.

Rücktritt von Sprachkursen
1. Ein Rücktritt von Sprachkursen (ausgenommen Wochenendkurse) muss vor dem zweiten Kurstag erfolgen. Ist kein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5, - € erhoben.
2. Teilnehmer/-innen, die sich für einen Nachfolgekurs weiter gemeldet haben, können ihre Anmeldung vor Kursbeginn gebührenfrei widerrufen. Nach Kursbeginn gilt Absatz 1. Alle Rücktritte sind schriftlich, telefonisch oder persönlich an die vhs-Geschäftsstelle zu richten.

Rücktritt von Gesundheitskurse der vhs Vierkirchen
Die Anmeldung zu unseren Kursen ist verbindlich. EIn Rücktritt vom Kurs ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich.

Programmänderung
Geringfügige Programmänderungen im Kursverlauf sind vorbehalten.
Datenschutz
Die Teilnehmer an vhs-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungzwecke erforderlich ist.
Haftung
Die Haftung durch die vhs wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.01.1999. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Falle durch solche gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie mit der Geschäftsleitung getroffen werden.
Steuerliche Vergünstigungen
Das Finanzamt kann vhs-Kurse als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug ist als Nachweis ausreichend.



Bitte beachten Sie die ZUSÄTZLICH gültigen besonderen Geschäftsbedingungen für den Instrumental- und Gesangsunterricht  der jeweiligen Volkshochschule.

Altomünster und Hilgertshausen-Tandern

1. Unterrichtsdauer pro Woche: 1 x 30 Minuten / 1 x 45 Minuten (außer in den Schulferien)

2. Anmeldungen: Neuanmeldungen werden gleitend entgegengenommen (wenn Plätze frei sind), für sie gilt eine 4-wöchige Probezeit

3. Dauer/Kündigung: Der Unterricht ist auf ein Schuljahr geplant und bedarf einer 8-wöchigen Kündigung zum 31. August, falls der Unterricht beendet werden soll. Ansonsten verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um 1 Jahr. Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle der vhs Altomünster gesandt werden, eine Abmeldung beim Musiklehrer genügt nicht.

6. Bei Wechsel der Lehrkraft oder Gebührenänderung gilt erneut eine 4-wöchige Probezeit.

7. Die Lehrkraft erteilt den Unterricht unter Betrachtung der anerkannten Grundsätze einer fortschrittlichen Musikerziehung.

8. Stundenausfall: Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Lektionen ist eine Lehrkraft nicht ersatzpflichtig (§615BGB); sie können vom Honorar nicht abgezogen werden. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von 4 Wochen. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden nachgegeben.


Bergkirchen

1. Besondere Geschäftsbedingungen für Instrumental- und Gesangsunterricht:

1.1. Einzel-/Gruppenunterricht: Musikunterricht ist grundsätzlich als Einzelunterricht zu 30 oder 45 Minuten möglich; Gruppenunterricht als Doppelunterricht (Gitarre) oder Unterricht in Kleinstgruppen zu 2 – 4 Schülern (nur bei Blockflöte).

1.2. Dauer/Kündigung: Die Anmeldung erfolgt für ein Semester und verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, es sei denn, es wird rechtzeitig - 4 Wochen vor Semesterende (jeweils zum 28.2. bzw. 31.7. jeden Jahres) - schriftlich gekündigt. Die Schüler erhalten pro Semester 17 Unterrichtseinheiten, bei Einstieg während des Semesters entsprechend weniger. In den Ferien oder an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

1.3. Absage durch den Schüler/Stundenausfall: Sagt der Schüler eine Unterrichtsstunde ab, gilt diese als gehalten (auch bei 14-tägigem Unterricht). Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden am Ende des Semesters oder an einem mit vhs und Schüler abgesprochenem Termin nachgeholt. Ausnahme: fallen Unterrichtsstunden wegen Erkrankung der Lehrkraft aus, muss eine pro Kalenderjahr nicht nachgeholt werden, jede weitere jedoch schon.

1.4. Gebühren: Der Einzug erfolgt 4 x pro Jahr (Oktober, Dezember, März und Mai) gemäß der Gebühren-Tabelle. Die Gebührenzahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich. Bei Unterricht im Hause der Schüler: mindestens 3,00 € Fahrtkosten je Unterrichtseinheit zusätzlich.

1.5. Konzerte/Vorspielmöglichkeiten: Nach Möglichkeit wird einmal pro Jahr ein Schülerkonzert für die fortgeschrittenen Schüler organisiert. Daneben kann jede Lehrkraft ein Klassenvorspiel mit allen ihren Schülern veranstalten. Letzteres zählt als eine Unterrichtseinheit für die Schüler.

2. Weitere besondere Bedingungen für Gesangsunterricht: Gesangsunterricht ist nur als Einzelunterricht möglich (45 Min o. 60 Min wöchentlich, 14-tägig oder als Schnupperkurs). 14-tägiger Unterricht kann grundsätzlich nur im 10er Block gebucht werden.

2.1. Probestunde: eine kostenlose Probestunde ist möglich. Bei anschließender Kursbuchung gilt die Probestunde als 1. Unterrichtsstunde.

2.2. Konzertproben: Haupt- und Generalproben vor Konzerten werden als eine Unterrichtsstunde angerechnet. Weitere erforderliche Proben vor Konzerten werden als zusätzlicher „Vorbereitungskurs“ bzw. „Ensemblestunden“ abgerechnet, die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Stunden und der Teilnehmer/innen. Sofern bei Konzerten außer der eigenen Lehrkraft weitere Lehrkräfte (z.B. für Klavierbegleitung) beteiligt sind, fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 10,- € bis 20,- € pro TN und pro weiterer Lehrkraft an. Kinder und Jugendliche sind davon befreit.

2.3. Ensemblestunden/Korepetitionsstunden: Auf Anfrage möglich: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gesangslehrkraft oder bei der vhs.

Erdweg

1. Dauer: Eine Unterrichtsstunde (Einzelunterricht) beträgt 30 Minuten und wird während eines Semesters, außerhalb der Ferien, 18 mal abgehalten.

2. Gebühr: Die Gebühr für 30 Minute Einzelunterricht beträgt 64,00 € im Monat (es werden 5 Monate pro Semester abgebucht).

3. Instrumente müssen selber mitgebracht werden.


Röhrmoos

1. Einzel-/Gruppenunterricht: Musikunterricht ist grundsätzlich als Einzelunterricht zu 30 oder 45 Minuten möglich; Gruppenunterricht als Doppelunterricht oder Unterricht in Kleinstgruppen zu 2 – 4 Schülern.
Auf eine bestimmte Gruppenstärke bei Gruppenunterricht besteht kein Anspruch. Entsprechende Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Entscheidung trifft der jeweilige Instrumentallehrer.
Gesangsunterricht ist nur als Einzelunterricht möglich (60 Min wöchentlich oder 14-tägig).

2. Wöchentlich findet eine Unterrichtseinheit statt.
Der Unterricht wird während des Schuljahres erteilt (max. 36 Unterrichtseinheiten). Die Ferienordnung für öffentliche Schulen gilt entsprechend. Der Vorspieltag gilt als einer der 36 Unterrichtstage.

3. Die Aufnahme eines Schülers ist zu jeder Zeit möglich, vorausgesetzt ein Platz ist frei.

4. Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und die gestellten Aufgaben nach Möglichkeit zu erfüllen.

5. Der Unterricht verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, es sei denn, es wird rechtzeitig - 4 Wochen vor Semesterende (jeweils zum 28.2. bzw. 31.7. jeden Jahres) – gekündigt.

6. Sagt der Schüler eine Unterrichtsstunde ab, gilt diese als gehalten (auch bei 14-tägigem Unterricht). Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden – soweit sie nicht nachgeholt werden können – nach Ende des Semesters vergütet. Ausnahme: Entfällt der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft, so muss diese Unterrichtsstunde nicht nachgeholt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für 1 Tag pro Musikschuljahr.

7. Bei Erkrankung des Schülers ist das begonnene Unterrichtssemester voll zu bezahlen. Bei längerer Krankheit können zwischen den Unterzeichnenden besondere Vereinbarungen getroffen werden.

8. Gebühren: Der Einzug erfolgt 4 x pro Jahr im Lastschriftverfahren, jeweils zum 1. Oktober,  1. Januar, 1. März und 1. Juni gemäß der Gebühren- Tabelle. Die Gebührenzahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich.

9. Konzerte/Vorspielmöglichkeiten: Nach Möglichkeit wird einmal pro Jahr ein Schülerkonzert für alle Schüler organisiert. Daneben kann jede Lehrkraft ein Klassenvorspiel mit allen ihren Schülern veranstalten.

10. Der Lehrer ist verantwortlich für die fachgemäße Ausbildung des Schülers.

Schwabhausen

1. Unterrichtsausfall: Für vom Schüler abgesagte Unterrichtsstunden ist die vhs/Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden in Absprache mit Schüler und vhs nachgeholt.

2. Gebühr: Die Gebühren werden vierteljährlich (Oktober und Dezember) fällig.


3. Instrument bitte mitbringen.

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15.00-17.00 Uhr
11.00-13.00 Uhr

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In den Ferien gelten eingeschränkte Telefonzeiten. Bitte beachten Sie die Ansagen!